Zugführer ./. Lokführer
- Karl Emmerich
- 3. Dez. 2017
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 23. Feb. 2021
Endlich, nach einem halben Jahr, fange ich mal an, diesen Ordner zu befüllen. Besser spät, als nie.
Da habe ich ein ganz schwieriges Thema gegonnen und muss mich jetzt ganz behutsam heranpirschen. Gehen wir einmal von 80 Millionen Bundesbürgern aus, dann gibt es etwa 40 Millionen Männer. Alle hatten in ihrer frühen Kindheit eine Spielzeugeisenbahn und wollten wohl dann auch Lokführer werden. Insofern können wir von genausovielen Eisenbahnfachleuten ausgehen. Das merkt man insbesondere dann, wenn man in einem schnellfahrenden Zug sitzt und vor einem haltzeigenden Signal warten muss. Dann kommt ganz schnell eine Diskussion in Gang, wie die Eisenbahn richtig funktioniere würde. Ähnliche Probleme kennt auch der Fußball-Bundestrainer.
Wenn man aber einer Zuhörerschaft, egal im Abteil oder sonstwo, mögliche Gründe für eine Abweichung vom Fahrplan anführen will, dann winken alle ab. Ganz einfach deshalb, weil sie es ja besser wissen.
Selbst wenn aus seiner Weide ein ausgebrochenes Herdenvieh dem Lokführer (konkreter: Triebfahrzeug-
führer) die Weiterfahrt versagt, dann hat die Bahn schuld.
Aber somit habe ich mich doch ganz flugs dem Thema genähert. Wie oben schon erwähnt, wollten ja fast alle Jungs später Lokführer werden. Nur die Journalisten, ob sie nun in Zeitungen oder im Rundfunk oder im Fernsehen berichten, behaupten immer, der Zugführer habe, ja was auch immer, etwas getan oder unterlassen, gesehen oder nicht oder egal was! Ganz klar wird aber immer, es ist der Eisenbahner/ die Eisenbahnerin gemeint, die an der Spitze des Zuges diesen steuert. Das ist aber auch nicht ganz sauber ausformuliert, denn die Eisenbahn ist spurgeführt und "steuern" klingt da merkwürdig. Aber für die umfang-reichen und komplizierten Bedienungshandlungen eines Triebfahrzeuges fällt mir nichts Besseres ein.
Die Eisenbahn hat sich im Laufe ihrer Entwicklung ein strenges Reglement gegeben, welches in Dienstvorschriften alles regelt, was einen sicheren Eisenbahnbetrieb ermöglicht. Als Beispiele möchte ich die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und die Fahrdienstvorschriften (FV) nennen. Darin ist geregelt, dass der Zugführer Teil des Zugpersonales ist; zum Zugpersonal gehören das Triebfahrzeugpersonal und das Zugbegleitpersonal. In bestimmten Ausnahmefällen kann zwar der Triebfahrzeugführer auch der Zugführer sein; in aller Regel sind Triebfahrzeugführer und Zugführer unterschiedliche Personen, die auch verschiedenen Dienstzweigen angehören.
Das führt zu meiner Erkenntnis, dass Journalisten wohl eher Zugführer werden wollten. als sie klein waren.
Sie sind also von der Zahl 40 Mio zu subtrahieren.



Kommentare